Verletzungen durch Hundebisse in der Schweiz umfangreiche Daten als Basis für die Prävention Kinder und Jugendliche sind besonders gefährdet, eine Hundebissverletzung zu erleiden; Hundebesitzende haben ein grösseres Risiko als Leute ohne Hunde - dies sind zwei Erkenntnisse einer neuen Untersuchung über Hundebisse in der Schweiz. Die Resultate der u.a. vom Bundesamt für Veterinärwesen BVET unterstützten Studie ermöglichen eine effiziente Prävention. Die Kenntnisse über Verletzungen durch Hundebisse, aber auch nur
über die Hundepopulation in der Schweiz waren bisher sehr beschränkt.
Die von Ursula Horisberger an der Universität Bern (Veterinärmedizinische
Fakultät) absolvierte Dissertationsarbeit liefert nun umfassende
Zahlen, die eine gezielte Prävention von Hundebissverletzungen
erlauben. Anlässlich einer Medienkonferenz stellte das BVET heute
die Studie sowie geplante Präventionsprojekte auf Basis der neuen
Zahlen vor. Besonders gefährdet: Kinder, Jugendliche und Hundebesitzer Über einen Zeitraum von einem Jahr (September 2000 bis August
2001) wurden insgesamt 667 Hundebissverletzungen, die zu einem
Arzt- oder Spitalbesuch führten, mittels Fragebogen ausgewertet.
Von den untersuchten Beissunfällen waren die Opfer in rund einem
Drittel der Fälle Kinder. Dies entspricht einem doppelten Risiko
von Kindern gegenüber Erwachsenen. Überdies unterscheiden sich
die Verletzungen, die Kinder erleiden, von jenen erwachsener Personen:
Kinder, insbesondere kleine, werden überwiegend am Kopf verletzt,
Erwachsene an den Extremitäten (Hände und Arme, Beine). Eine Randbemerkung; Es gibt etwa 400'000 Hunde in der Schweiz und noch immer geschehen mehr Kinderunfälle mit Pferden als mit Hunden. Die Hundepopulation: Nur 25 % sind Rassehunde mit Stammbaum Mit der neuen Studie gibt es auch erstmals einen Überblick darüber, wie sich die Hundepopulation in der Schweiz zusammensetzt. Nur 25 % der rund 490'000 Schweizer Hunde sind Rassehunde mit einem von der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) anerkannten Stammbaum. Jedoch werden etwa 70 % der Hunde von ihrem Meister einem Rassetyp zugeordnet und nur 30 % als Mischling bezeichnet. Häufigste Rassentypen sind die Schäfer (Deutsche und Belgische Schäfer sowie vom Besitzer als «Schäfer» bezeichnete), gefolgt von Labrador und Golden Retriever und Schweizer Sennenhundrassen. Gewisse Hunde beissen eher als andere Ein Vergleich der erfassten Beissunfälle mit den Daten über die Hundepopulation zeigte, dass es die am meisten verbreiteten Hunderassen sind, die auch am häufigsten Bissverletzungen verursachen. Ungeachtet dessen sind gewisse Rassetypen - verglichen mit ihrer Häufigkeit in der Schweizer Hundepopulation - übervertreten. Dazu gehören Hunde vom Typ Schäfer und Rottweiler. Daten als Grundlage für zielgruppenspezifische Prävention Diese und zahlreiche weitere Daten sind Ergebnis einer rund zweijährigen
umfassenden Arbeit, die durch die «Arbeitsgruppe Gefährliche Hunde»
AGGH initiiert und durch das BVET finanziell und fachlich unterstützt
wurde. Sie dienen als Basis für die künftige Prävention von Hundebissen,
die sich spezifisch an die Risikogruppen (Kinder, Hundebesitzende)
richtet. Das BVET plant, zusammen mit geeigneten Partnern zielgruppenspezifische
Broschüren sowie ein Video zu produzieren und breit zu streuen. Weitere Informationen: Unterlagen zur Medienkonferenz pdf-Datei Empfehlungen der Arbeitsgruppe «Gesetzgebung betr. gefährliche
Hunde» des Bundesamtes für Veterinärwesen pdf-Datei Auskunft: Colette Pillonel, Kommunikation & Hundehotline Tel.: 031 / 322
22 99 Besonders interessant die Schlußfolgerung des Schweizer Bundesamtes für Veterinärwesen: 4. Besondere Vorschriften für Schutzhunde Es bleibt unbewiesen, ob Hunde, die auf Schutz oder Angriff dressiert sind, mehr Beissunfälle als andere verursachen. Indessen handelt es sich um eine Dressur, bei welcher der Hund ein Verhalten lernen oder entwickeln kann, bei dem teilweise übermässiges, nicht artgerechtes Aggressionsverhalten eingeübt wird (wozu der weder vom Hund noch vom Halter kontrollierbare Biss gehört) und das manchmal im Widerspruch zum Tierschutzgesetz (SR 455, Art. 22) und der Tierschutzverordnung (SR 455.1, Art. 34) steht. Das Halten und die Arbeit mit Schutzhunden würde eine besondere Regelung erfordern, und könnte einer Bewilligungspflicht unterstellt werden." ***** Bundesamt für Veterinärwesen BVET Schweiz
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