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Kein
Import coupierter Hunde mehr ab 1. Juni 2002 Hunde
Vorsicht
Hundeliebhaberier!
Bundesamte
für Veterinärwesen BVET
Ab
nächsten Monat dürfen keine Hunde mehr in die Schweiz importiert
werden, deren Ohren oder Schwanz coupiert wurde.
Davon ausgenommen sind lediglich Hunde, die als Umzugsgut mit Ihren Besitzern
einreisen oder Hunde ausländischer Halter, die für Ferien oder
andere Kurzaufenthalte vorübergehen in die Schweiz kommen.
Das
Coupieren (Beschneiden) der Ohren und des Schwanzes (Rute) beim Hund ist
in der Schweiz aus Gründen des Tierschutzes seit 1981 bzw. 1997 verboten.
Auch das Europäische Heimtierübereinkommen vom 13. November 1987
des Europarates in Strassburg verbietet explizit das Coupieren von Ohren
und Rute. In verschiedenen europäischen Ländern ist das sehr
schmerzhafte Ohrencoupieren schon seit Jahren verboten, während in
den letzten Jahren auch das Rutencoupieren zunehmend verpönt und deshalb
mehr und mehr verboten wird. Jedoch gibt es noch eine ganze Anzahl Länder,
in welchen das Coupieren erlaubt ist insbesondere, wenn es durch eine Tierärztin
oder einen Tierarzt durchgeführt wird.
Bisher
konnten Hunde, die älter als 5 Monate waren, trotz coupierter Ohren
oder Schwänze in die Schweiz importiert werden. Mit der Änderung
der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten
(EDAV) fällt diese Ausnahmeregelung weg. Damit
ist sichergestellt,
dass sich EinwohnerInnen der Schweiz nicht einfach coupierte Hunde im Ausland
erstehen oder, was schon länger verboten ist, ihre in der Schweiz
gekauften Hunde im Ausland coupieren lassen.
Zudem
erleichtert dieses absolute Importverbot für coupierte Hunde den Vollzug
an der Grenze und im Inland. Denn Liebhaber coupierter Hunderassen haben
dazu beigetragen, dass ein illegaler Markt für coupierte Welpen entstanden
ist. Solche Welpen wurden oft unter tierschutzwidrigen Haltungs- und Umweltbedingungen
produziert und viel zu früh von der Mutter abgesetzt. Nicht selten
zeigen solche Hunde auch Verhaltensprobleme, da sie ungenügend sozialisiert
wurden, sie können deshalb ängstlich sein oder unverhältnismässig
(z.B. aggressiv) reagieren
Ausgenommen
vom Importverbot für coupierte Hunde sind neu lediglich Hunde, die
zusammen mit ihren Eigentümern in die Schweiz umziehen, oder Hunde
ausländi-scher Halter, die die Schweiz für kurze Zeit besuchen.
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Bundesamt
für Veterinärwesen BVET Schweiz
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Schluep, Bewilligungen und Kontrollen 031 / 323 85 10
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