Ist
Leinenzwang für Hunde rechtens?
Christine
Krättli
Die
Diskussion um die so genannten Kampfhunde ist zwar etwas leiser geworden,
die Folgen der Vorfälle in Deutschland und in der Schweiz sind aber
immer noch spürbar. Viele fordern aus Sicherheitsgründen einen
permanenten Leinenzwang für bestimmte Hunderassen. Besonders Hundehalter
aus dem Kanton Schwyz, wo bereits seit Jahren überall Leinenzwang
herrscht, fragen oft, ob ein allgemeiner Leinenzwang überhaupt vorgeschrieben
werden dürfe.
Die
in allen Kantonen vorhandenen Gesetze, Verordnungen und Reglemente über
das Halten von Hunden sind dem so genannten Polizeirecht zuzuordnen, welches
die Aufrechterhaltung beziehungsweise die Wiederherstellung der öffentlichen
Ruhe, Ordnung und Sicherheit bezweckt. Nebst der kommunalen und der kantonalen
Gesetzgebung verpflichten noch weitere Erlasse die Hundehalter, ihre Vierbeiner
entweder in bestimmten Gebieten oder zu bestimmten Zeiten an der Leine
zu führen. Dies betrifft beispielsweise die Leinenpflicht im Wald
und an Waldrändern während der Hauptsetz- und Brutzeit (April
bis Juli), in Naturschutzgebieten oder bei schützenswerten Natur-
und Kulturdenkmälern.
Aus
gesundheitspolizeilichen Gründen gibt es den Leinenzwang auf Spielplätzen,
in öffentlichen Gartenanlagen, in Parks und in landwirtschaftlichen
Kulturen, womit verhindert werden soll, dass diese Gebiete durch Hundekot
verunreinigt werden. Allerdings erweist sich dies als nicht sehr sinnvoll,
denn es hängt weniger davon ab, ob der Hund an der Leine läuft
oder nicht, sondern vom korrekten Verhalten des Hundehalters und von der
Anzahl der Einrichtungen zur Entsorgung des Hundekots.
Grundsätzlich
gilt auch beim Leinenzwang, dass Bundesrecht über jedem kantonalen
und kommunalen Recht steht. Vorschriften aus Gemeinden und Kantonen, die
mit bundesrechtlichen Tierschutzbestimmungen kollidieren, sind somit bundesrechtswidrig
und anfechtbar. Oder noch besser: man muss sich gar nicht daran halten.
Darum
empfehle ich allen Hundehaltern im Kanton Schwyz, ihre Hunde abgesehen
von den oben erwähnten Einschränkungen frei laufen zu lassen.
«Fehlbaren», das heisst gebüssten Hundehalterinnen und
Hundehaltern, rate ich zudem, eine allfällige Busse nicht zu bezahlen
und es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Vielleicht finden sich
hundefreundliche Politikerinnen und Politiker, die dieses «Hunde-Unrecht»
endlich korrigieren.
Mit
frdl. Genehmigung der Autorin und der Zeitung «Obersee Nachrichten»

Besucher
|