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Mit Dressurgeräten Hunde quälen?
Christine Krättli

Seit rund einem Jahr besitze ich einen nun zweijährigen Hund, den ich von einem schlechten Platz übernommen habe. Anfangs konnte ich mir beliebig viel Zeit für den neuen Hausbewohner nehmen. Das genoss er besonders, denn er bekundet grosse Mühe, wenn er allein sein muss. Dann heult und bellt er fast ununterbrochen. Seit einiger Zeit arbeite ich hin und wieder halbtags. Damit mein Vierbeiner gut versorgt wird, habe ich ihn in eine Tierpension gebracht, wo man ihn und sein «Schwäche» bereits seit langem kennt. Als ich nach einem etwas längeren Arbeitseinsatz meinen kleinen Freund abholte, trug er ein Gerät am Hals, das nach Aussage der Hundepensionsleiterin unnötiges Bellen verhindert. Ist das nicht grausam? Sind solche Geräte überhaupt erlaubt?
(Fragestellerin und Tierheim der Redaktion bekannt)

In Artikel 34 der Tierschutzverordnung über den Umgang mit Hunden heisst es: «Der Einsatz von Geräten, die elektrisieren oder akustische Signale aussenden oder mittels chemischer Stoffe wirken, ist verboten, ausgenommen sind Dressurpfeifen und der fachgerechte Einsatz von Umzäunungssystemen. Auf Gesuch kann die kantonale Behörde Personen, die sich über die notwendigen Fähigkeiten ausweisen, die Verwendung von Geräten nach Absatz 3 ausnahmsweise zu therapeutischen Zwecken bewilligen.» Verboten wurden diese Geräte, weil ihr Einsatz nicht tiergerecht ist und verhindert werden soll, dass Hundehalter ihre Tiere nicht einfach auf Knopfdruck erziehen.

Wie vor allem Ultraschall-Hundeabwehrgeräte wirken, habe ich mit einer Forschungsarbeit zuhanden des bekannten Verhaltensforschers Dr. Dennis C. Turner an fast 150 Hunden aller Rassen und Grössen untersucht. Das Ergebnis erstaunte: Der Einsatz der erwähnten Geräte bewirkte von Verhaltensstörungen bei rund 50 Prozent der Tiere bis zu gesundheitlichen Schäden. In jedem Fall wird ein Hund psychisch belastet, weil er nicht weiss, wofür er bestraft wird.

Aus therapeutischen Gründen setzt ein Fachmann ein technisches Gerät, z.B. Teletact, Bellstopp, Dazer usw., nur dann ein, wenn beispielsweise das Angriffs- und Aggressionsverhalten  auf Personen und andere Tiere und ein übermässiger Jagdtrieb durch andere Erziehungsmethoden keinen Erfolg zeitigt.

In Ihrem speziellen Fall müsste der Hund in kleinen Schritten an das Alleinsein gewöhnt werden. Den genauen Ablauf dieser Therapie zu erklären, würde den Rahmen dieser Rubrik sprengen. Bitten Sie die Leiterin der Tierpension, das erwähnte Hundedressurgerät nicht mehr zu verwenden. Vielleicht finden Sie eine vertraute Person, der Sie in Ihrer Abwesenheit Ihren kleinen Freund anvertrauen können. An einem solchen Platz kann die Therapie der kleinen Schritte ebenfalls angewendet werden.

Mit frdl. Genehmigung der Autorin und der Zeitung «Obersee Nachrichten»
 

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