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Kupierte Hunde sind verboten in der Schweiz
Dr. med. vet. Roman Camen

Über die Feiertage haben wir zwei Wochen in Süditalien verbracht. Während des Spazierens lief uns immer ein streunender Hund hinterher. Wir sahen, dass der Hund an Ohren und Schwanz kupiert war. Wir wissen, dass kupierte Hund in der Schweiz verboten sind.
Wie ist die Rechtslage, wenn man einen kupierten Hund aus dem Ausland einführt?
wäre dieses gestattet?
Fam. M. aus Eschenbach (Schweiz)

Wie Sie in Ihrer Frage richtig erwähnen, sind kupierte Hunde in der Schweiz tatsächlich seit einigen Jahren verboten. Dieses Verbot ist auf der Tatsache begründet, dass Hunden, die nicht über die normale Schwanzlänge oder Ohrmuschel verfügen, eine Kommunikation mit Artgenossen nur noch beschränkt möglich ist, was keiner artgerechten Tierhaltung entspricht. Ein zweiter Grund liegt darin, dass vielen Welpen Schwanz und Ohren nur unter ungenügender Schmerzausschaltung gekürzt wurden, was eindeutig eine Tierquälerei darstellt.

Um zu verhindern, dass Hunde im Ausland kupiert werden oder dass kupierte Hunde im Ausland gekauft werden, wurde auch der Import solcher Tiere verboten.
Wer einen kupierten Hund illegal einführt, dem droht in der Schweiz ein Strafverfahren. Diese Regelungen gelten noch nicht für alle Hunde, da das Verbot erst vor einigen Jahren in Kraft gesetzt wurde. Ein Hund mit kupiertem Schwanz hält sich dann legal in der Schweiz auf, wenn er vor 1997 als Welpe in einem Alter von weniger als fünf Monaten in die Schweiz eingeführt wurde. Wenn er vor 2002 als ausgewachsener Hund importiert wurde gilt dasselbe. Für solche Hunde kann beim kantonalen Veterinäramt eine Bescheinigung verlangt werden, die bestätigt, dass das Tier legal in der Schweiz lebt.

Fragen, Bemerkungen an den Autoren Dr. med. vet. Roman Camen Rapperswil SG
Mit frdl. Genehmigung des Autoren

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