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Heimtiere haben ein Recht auf artgerechte Haltung
Schweizer Tierschutz STS

Hintergrund

Am internationalen Tierschutzkongress in Florenz im Jahr 1931 beriet  man sich, wie in
der Bevölkerung der Respekt für Tiere erhöht werden  könne und man beschloss, den 4.
Oktober, den Namens- und Todestag von  Franz von Assisi, zum Internationalen
Welttierschutztag zu machen.  Franz von Assisi (1181-1226), der Gründer des
Franziskanerordens, gilt  als Schutzpatron der Tiere. Er kämpfte im Mittelalter, wo man
den  Menschen als Herrscher über die Welt betrachtet hatte,
um mehr  Verständnis für die

Tiere.

In der Schweiz wird in jedem zweiten Haushalt ein Heimtier gehalten (Stand 2001). Rund  1,3 Millionen
Katzen, 440'000 Hunde sowie unzählige Vögel, Meerschweinchen,  Kaninchen, Ratten, Fische,
Schildkröten, Vogelspinnen, Schlangen und andere  Heimtiere, bereichern unser Leben.
Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen, dass Heimtiere zum physischen und psychischen
Wohlbefinden der Menschen  beitragen, sie machen glücklich und helfen unserer Gesundheit,
sie leisten  Gesellschaft und helfen bei Stressituationen und in Lebenskrisen.


Tierheime betreuen immer mehr Schützlinge

Dass es auch eine Schattenseite gibt, schildert Heinz Lienhard, Präsident  des Schweizer
Tierschutz STS. Immer mehr Heimtiere bedeute auch immer mehr  Fälle von vernachlässigten,
falsch gehaltenen, verstossenen und überzähli- gen Tieren. Gemäss einer neuen Umfrage
werden jährlich 8' bis 9'000 Hunde,  2'500 bis 3'000 Katzen und unzählige andere
Heimtiere in den Tierheimen der  Sektionen des Schweizer Tierschutz STS aufgenommen. Der
enorme Anstieg zeigt,  wie notwendig die meist ehrenamtlich geleistete Arbeit der
örtlichen  Tierschutzvereine ist. 

Ein Recht auf artgerechte Haltung

Ewald Isenbügel, Professor der Veterinärmedizinischen Fakultät der  Universität Zürich
be-richtet, dass fast die Hälfte aller Kleintier- patienten wegen Haltungsfehlern beim
Tierarzt oder bei der Tierärztin  landen. Falsche Unterbringung und Haltung,
unzureichende Bewegung,  fehlender Sozialkontakt, ungeeignetes Futter und
vermenschlichender  Umgang führen zu Stress und Angst, verursachen Mangelzustände und
einen  frühen Tod. Die Heimtierhaltung müsse von Freude am Tier und Verantwortung  ihm
gegenüber getragen sein, hielt Ewald Isenbügel fest.


Label für Zoofachgeschäfte

In Zusammenarbeit mit dem Verband Zoologischer Fachgeschäfte der Schweiz  (VZFS) hat der
STS ein Label für diejenigen Geschäfte geschaffen, die  verbesserte Bedingungen erfüllen.
Jedes Zoofachgeschäft mit STS-Label  wird mindestens einmal pro Jahr kontrolliert und
erhält eine Vignette.  Die Haltung der Tiere muss hohe Mindestanforderungen erfüllen und
für  jede Tierkategorie müssen mustergültige Tiergehege vorhanden sein. Das  Wichtigste
aber sei, unterstrich Zoologe Peter Schlup von der Fachstelle  Wild- und Heimtiere des
STS, dass der Käufer im Fachgeschäft über die  artgerechte Haltung der Tiere informiert
werde. Schlup rät dringend von  spontaner Tieranschaffung ab, jeder zukünftige Tierhalter
müsse sich  zuerst eingehend über deren Bedürfnisse informieren. 


Vollzug der Tierschutzverordnung im Bereich Heimtiere

Auch die Aargauer Kantonstierärztin Erika Wunderlin ortete mangelndes  Wissen um die
Bedürfnisse der Tiere, eine Überforderung bei der  Betreuung oder eine gewisse
Nachlässigkeit im Umgang als Ursache von  Missständen. Im Jahr 2000 gingen beim
Veterinäramt des Kantons Aargau  123 Meldungen aus der Bevölkerung ein, die eine amtliche
Kontrolle im  Heimtierbereich nach sich zogen. Meist seien jedoch die Mindestan-
forderungen der Tierschutzgesetzgebung eingehalten worden. Klare und  strengere
Vorschriften, die eine anständige Behandlung und artgerechte  Haltung der Heimtiere
gewährleisten, forderte STS-Präsident Heinz  Lienhard. Der Schweizer Tierschutz STS
verlange, dass diese strengeren  Vorschriften dann von den Behörden ohne Wenn und Aber
auch durchgesetzt  werden. Die Abklärung von Tierschutzfällen könne sehr aufwändig und 
komplex sein, gab Wunderlin zu bedenken. Es sei daher unumgänglich,  dass ausreichend
kompetentes Personal für den Vollzug der Tierschutz- gesetzgebung zur Verfügung stehe. Im
Informations- und Ausbildungs- bereich sei aber viel Potential für die Zusammenarbeit der
Behörden  und der Tierschutzorganisationen vorhanden, führte die Kantons- Tierärztin aus.


Aktionen im Heimtiermonat Oktober 2001

Mit Informationsständen informieren der STS und seine 58 lokalen Sektionen  Tierhalter
über das Recht der Heimtiere auf eine artgerechte Haltung. In  Zusammenarbeit mit Migros
hat der STS einen speziellen Fonds in Höhe von  CHF 80'000 eingerichtet zur Übernahme von
Patenschaften für alte oder  schwer vermittelbare Katzen und Hunde, die in den Tierheimen
der Sektionen  ihren Lebensabend verbringen dürfen, solange sie gesund und lebensfroh 
sind. Lienhard forderte Bund, Kantone und Gemeinden auf, die Dienst- leistungen der
Tierschutzorganisationen finanziell zu unterstützen. Für  die Aufnahme, Pflege und
Vermittlung von herrenlosen Tieren wenden die  Tierschutzvereine jährlich über CHF 6 Mio.
auf. Vom Bundesrat und  Parlament fordert der STS, dass Tiere in der Schweizer
Gesetzgebung nicht  mehr länger als Sache behandelt werden.


«Heimtiere haben ein Recht auf artgerechte Haltung»,  mahnt der Schweizer Tierschutz STS
Tierhalter und Behörden, ihre Verantwortung gegenüber dem Mitgeschöpf wahrzunehmen.

Fragen, Bemerkungen an den Schweizer Tierschutz STS

Homepage Schweizer Tierschutz STS

Mit frdl. Genehmigung des Präsidenten des STS Heinz Lienhard 

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