Heimtiere
haben ein Recht auf artgerechte Haltung
Schweizer
Tierschutz STS
Hintergrund
Am
internationalen Tierschutzkongress in Florenz im Jahr 1931 beriet
man sich, wie in
der
Bevölkerung der Respekt für Tiere erhöht werden könne
und man beschloss, den 4.
Oktober,
den Namens- und Todestag von Franz von Assisi, zum Internationalen
Welttierschutztag
zu machen. Franz von Assisi (1181-1226), der Gründer des
Franziskanerordens,
gilt als Schutzpatron der Tiere. Er kämpfte im Mittelalter,
wo man
den
Menschen als Herrscher über die Welt betrachtet hatte,
um mehr
Verständnis für die
Tiere.
In
der Schweiz wird in jedem zweiten Haushalt ein Heimtier gehalten (Stand
2001). Rund 1,3 Millionen
Katzen,
440'000 Hunde sowie unzählige Vögel, Meerschweinchen, Kaninchen,
Ratten, Fische,
Schildkröten,
Vogelspinnen, Schlangen und andere Heimtiere, bereichern unser Leben.
Wissenschaftliche
Untersuchungen beweisen, dass Heimtiere zum physischen und psychischen
Wohlbefinden
der Menschen beitragen, sie machen glücklich und helfen unserer
Gesundheit,
sie
leisten Gesellschaft und helfen bei Stressituationen und in Lebenskrisen.
Tierheime
betreuen immer mehr Schützlinge
Dass
es auch eine Schattenseite gibt, schildert Heinz Lienhard, Präsident
des Schweizer
Tierschutz
STS. Immer mehr Heimtiere bedeute auch immer mehr Fälle von
vernachlässigten,
falsch
gehaltenen, verstossenen und überzähli- gen Tieren. Gemäss
einer neuen Umfrage
werden
jährlich 8' bis 9'000 Hunde, 2'500 bis 3'000 Katzen und unzählige
andere
Heimtiere
in den Tierheimen der Sektionen des Schweizer Tierschutz STS aufgenommen.
Der
enorme
Anstieg zeigt, wie notwendig die meist ehrenamtlich geleistete Arbeit
der
örtlichen
Tierschutzvereine ist.
Ein
Recht auf artgerechte Haltung
Ewald
Isenbügel, Professor der Veterinärmedizinischen Fakultät
der Universität Zürich
be-richtet,
dass fast die Hälfte aller Kleintier- patienten wegen Haltungsfehlern
beim
Tierarzt
oder bei der Tierärztin landen. Falsche Unterbringung und Haltung,
unzureichende
Bewegung, fehlender Sozialkontakt, ungeeignetes Futter und
vermenschlichender
Umgang führen zu Stress und Angst, verursachen Mangelzustände
und
einen
frühen Tod. Die Heimtierhaltung müsse von Freude am Tier und
Verantwortung ihm
gegenüber
getragen sein, hielt Ewald Isenbügel fest.
Label
für Zoofachgeschäfte
In
Zusammenarbeit mit dem Verband Zoologischer Fachgeschäfte der Schweiz
(VZFS) hat der
STS
ein Label für diejenigen Geschäfte geschaffen, die verbesserte
Bedingungen erfüllen.
Jedes
Zoofachgeschäft mit STS-Label wird mindestens einmal pro Jahr
kontrolliert und
erhält
eine Vignette. Die Haltung der Tiere muss hohe Mindestanforderungen
erfüllen und
für
jede Tierkategorie müssen mustergültige Tiergehege vorhanden
sein. Das Wichtigste
aber
sei, unterstrich Zoologe Peter Schlup von der Fachstelle Wild- und
Heimtiere des
STS,
dass der Käufer im Fachgeschäft über die artgerechte
Haltung der Tiere informiert
werde.
Schlup rät dringend von spontaner Tieranschaffung ab, jeder
zukünftige Tierhalter
müsse
sich zuerst eingehend über deren Bedürfnisse informieren.
Vollzug
der Tierschutzverordnung im Bereich Heimtiere
Auch
die Aargauer Kantonstierärztin Erika Wunderlin ortete mangelndes
Wissen um die
Bedürfnisse
der Tiere, eine Überforderung bei der Betreuung oder eine gewisse
Nachlässigkeit
im Umgang als Ursache von Missständen. Im Jahr 2000 gingen beim
Veterinäramt
des Kantons Aargau 123 Meldungen aus der Bevölkerung ein, die
eine amtliche
Kontrolle
im Heimtierbereich nach sich zogen. Meist seien jedoch die Mindestan-
forderungen
der Tierschutzgesetzgebung eingehalten worden. Klare und strengere
Vorschriften,
die eine anständige Behandlung und artgerechte Haltung der Heimtiere
gewährleisten,
forderte STS-Präsident Heinz Lienhard. Der Schweizer Tierschutz
STS
verlange,
dass diese strengeren Vorschriften dann von den Behörden ohne
Wenn und Aber
auch
durchgesetzt werden. Die Abklärung von Tierschutzfällen
könne sehr aufwändig und
komplex
sein, gab Wunderlin zu bedenken. Es sei daher unumgänglich,
dass ausreichend
kompetentes
Personal für den Vollzug der Tierschutz- gesetzgebung zur Verfügung
stehe. Im
Informations-
und Ausbildungs- bereich sei aber viel Potential für die Zusammenarbeit
der
Behörden
und der Tierschutzorganisationen vorhanden, führte die Kantons- Tierärztin
aus.
Aktionen
im Heimtiermonat Oktober 2001
Mit
Informationsständen informieren der STS und seine 58 lokalen Sektionen
Tierhalter
über
das Recht der Heimtiere auf eine artgerechte Haltung. In Zusammenarbeit
mit Migros
hat
der STS einen speziellen Fonds in Höhe von CHF 80'000 eingerichtet
zur Übernahme von
Patenschaften
für alte oder schwer vermittelbare Katzen und Hunde, die in
den Tierheimen
der
Sektionen ihren Lebensabend verbringen dürfen, solange sie gesund
und lebensfroh
sind.
Lienhard forderte Bund, Kantone und Gemeinden auf, die Dienst- leistungen
der
Tierschutzorganisationen
finanziell zu unterstützen. Für die Aufnahme, Pflege und
Vermittlung
von herrenlosen Tieren wenden die Tierschutzvereine jährlich
über CHF 6 Mio.
auf.
Vom Bundesrat und Parlament fordert der STS, dass Tiere in der Schweizer
Gesetzgebung
nicht mehr länger als Sache behandelt werden.
«Heimtiere
haben ein Recht auf artgerechte Haltung», mahnt der Schweizer
Tierschutz STS
Tierhalter
und Behörden, ihre Verantwortung gegenüber dem Mitgeschöpf
wahrzunehmen.
Fragen,
Bemerkungen an den Schweizer Tierschutz STS
Homepage
Schweizer Tierschutz STS
Mit
frdl. Genehmigung des Präsidenten des STS Heinz Lienhard

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