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Trauer nach dem Einschlaefern
Dr. Yair Schiftan

Wir haben unsere geliebte Hündin Buffi verloren. Auf dringendes Anraten unseres Tierarztes haben wir sie einschläfern lassen ? zu Hause in meinen Armen. Begraben haben wir sie auf einem wunderschönen Tierfriedhof, bis heute zünde ich jeden Tag ein Windlicht an. Ich kann einfach nicht loslassen. Zeitweise bin ich auch verzweifelt, habe keine Lebensfreude mehr und denke, dass die Entscheidung, Buffi einschläfern zu lassen, falsch war. Wie denken Sie darüber?
E. R. in R.

Dass Sie Trauer nach dem Verlust Ihrer Hündin empfinden, ist ganz normal und auch ein Zeichen für Ihre hohe Sensibilität. Nach Ihrer Schilderung holten Sie Buffi vor 13 Jahren aus dem Tierheim. Sie war also inzwischen mehr als 14 Jahre alt, sie war krank, fast blind und konnte kaum mehr gehen. Ihr Leben war nicht mehr hundewürdig. Die Entscheidung, sie einschläfern zu lassen, scheint mir deshalb berechtigt gewesen zu sein. Ich hätte wahrscheinlich genau zum selben Schritt geraten wie Ihr Tierarzt. Im Moment, wo der Hund unnötig leidet, schulden wir ihm diesen Schritt. Die Verantwortung wiegt dann zwar schwer, aber sie ist ein Teil des Lebens ? und zu diesem gehören eben nicht nur die lustigen, schönen Sachen.

Gegen die Verzweiflung und Trauer würde ich Ihnen etwas Praktisches vorschlagen: Ein Ritual, ein Zeichen, dass der Abschied definitiv ist und dass Sie auch das Gleichgewicht und den Frieden wieder finden können. Gehen Sie an den Ort, wo Sie zusammen mit dem Hund schöne Momente erlebt haben und sagen Sie etwas, das für Sie von Bedeutung ist. Diese Handlung erlaubt Ihnen, dann offiziell loszulassen. Diesen Abschied soll man aber nicht mit Vergessen gleichsetzen. 

Schöne Erinnerungen wird man noch sehr lange behalten.
Noch ein letzter tierärztlicher Ratschlag: Denken Sie darüber nach, wieviele heimatlose Hunde ein Zuhause suchen. Sie könnten doch mit einer neuen Tieradoption sich und einem Hund erneut viel Gutes tun!

Fragen, Bemerkungen an den Autoren Dr. Yair Schiftan Rapperswil SG

Mit frdl. Genehmigung des Autoren und der Zeitung «Obersee Nachrichten»
 

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